Der Ausbildungsrahmenplan ist in Deutschland generell Bestandteil einer
Ausbildungsordnung, mit der nach dem
Berufsbildungsgesetz (BBiG) ein anerkannter Ausbildungsberuf rechtsverbindlich eingeführt wird.§ 5 dieses Gesetzes definiert u.a. das Ausbildungsberufsbild als „die beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, die mindestens Gegenstand der Berufsausbildung sind“ und den Ausbildungsrahmenplan als „eine Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der Vermittlung der beruflichen Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten“.
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