Aufnahmefähig sind Personen bis zu einem vom Versicherer festgelegten Alter, die im Geschäftsgebiet des Versicherers ihren Wohnsitz haben. Bei erhöhtem Risiko wegen Vorerkrankungen kann ein Risikozuschlag oder Leistungsausschluß festgesetzt werden (vgl.
Erschwerung).
Später kann geprüft werden, ob die besonderen Bedingungen wegen des erhöhten Risikos aufgehoben werden können.