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Aufenthaltsermittlung
Die Aufenthaltsermittlung (AE) ist in Deutschland eine Personenfahndungim Strafverfahren nach § 131a StPO (9a. Abschnitt - „Sonstige Maßnahmen zur Sicherstellung der Strafverfolgung und Strafvollstreckung“) durch die zuständige Staatsanwaltschaft, bei Gefahr in Verzug sowie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen auch ihre Ermittlungspersonen oderbei der Gefahrenabwehr, z.B. “Vermissung” zur Wiedergreifungzur Durchsetzung der Ausreisepflicht von Ausländern nach § 50 Abs. 7 AufenthG und zur Durchsetzung bestimmter Maßnahmen im Asylverfahren nach § 66 AsylVfGzum Vollzug bestimmter anderer behördlicher Obliegenheiten wie dem Gesundheitsschutz der Bevölkerungsehr selten auch in anderen Rechtsgebieten wie dem Zivilrecht.
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