Aufenthaltserlaubnis
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein
Aufenthaltstitel nach dem neuen
Aufenthaltsgesetz, § 7 und 8. Sie ist grundsätzlich befristet (auf mindestens 6 Monate) und zweckgebunden (die einzelnen Zwecke des Aufenthalts werden in § 16 bis 36 aufgeführt). Sie ist nicht immer mit einer
Arbeitserlaubnis verbunden; ob eine Arbeitserlaubnis besteht, hängt vom Zweck der Aufenthaltserlaubnis ab.
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Aufenthaltserlaubnis
(Siehe Einwanderung, Aufenthaltstitel)
die Aufenthaltserlaubnis
- residence permit; stay permit
Aufenthaltserlaubnis
Aufenthaltserlaubnis
(f) 居留许可;
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Aufenthaltsbewilligung
Aufenthaltsbewilligung, Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel