Die Politik der Gemeinschaft im audiovisuellen Bereich ist an zahlreiche, zum Teil widersprüchliche Interessen und Prioritäten gebunden, die sich z. B. aus den Wettbewerbsregeln (u. a. im Zusammenhang mit staatlichen Beihilfen), den Vorschriften über das geistige Eigentum und den Auflagen für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk ergeben. Außerdem sieht sich der europäische Markt für audiovisuelle Produkte mit einer Reihe von Problemen konfrontiert:
Sprachbarrieren, die den freien Verkehr der Programme behindern;
schwerfällige Beschlussfassungsverfahren, die in der Regel Einstimmigkeit erfordern;
die Notwendigkeit, technologische Entwicklungen zu antizipieren, d. h. hohe Investitionen vorzunehmen und zu diesem Zweck internationale Zusammenschlüsse einzugehen.
Die Gemeinschaft hat ihr Vorgehen in diesem Bereich im Wesentlichen in zwei Richtungen weiterentwickelt:
Was die Industrie anbelangt, wurde bereits 1986 eine Richtlinie zur Vereinheitlichung der einzelstaatlichen Systeme für die Verbreitung von Programmen über Satellit und Kabel angenommen. 1989 wurden im Zusammenhang mit der Entwicklung des hochauflösenden Fernsehens (HDTV) bestimmte Ziele festgelegt. 1991 wurde eine einheitliche Norm für die Produktion des HDTV eingeführt und beschlossen, die Unternehmenskooperation auf diesem Gebiet finanziell zu unterstützen. 1993 wurde ein Programm zur Förderung des Bildformats 16:9 aufgelegt;
Auf rechtlicher Ebene wurde 1989 die Richtlinie „Fernsehen ohne Grenzen" (Fernsehrichtlinie) verabschiedet, die einen Rahmen für den freien Verkehr der europäischen Fernsehprogramme und für die Förderung ihrer Produktion und Verbreitung aufstellt. Diese Richtlinie, die 1997 geändert wurde, enthält Bestimmungen über Werbung, Sponsoring und Jugendschutz sowie über das Recht auf Gegendarstellung. Ferner sieht sie Quotenregelungen vor, die die Fernsehsender dazu verpflichten, mehr als die Hälfte der verfügbaren Sendezeit europäischen Werken vorzubehalten, wann immer dies möglich ist.
Zur Förderung der europäischen audiovisuellen Industrie durch die Entwicklung und den Vertrieb europäischer Werke wurde 1991 das Gemeinschaftsprogramm MEDIA (Aktionsprogramm zur Förderung der Entwicklung der audiovisuellen Industrie) aufgelegt. Dieses Programm finanziert außerdem Maßnahmen für eine verbesserte Fortbildung der Fachkräfte des Sektors. Nachfolger von MEDIA II (1996-2000) ist das Programm MEDIA Plus (2000-2005), das mit Mitteln in Höhe von 400 Mio. Euro ausgestattet ist.
Mit dem 1997 angenommenen Amsterdamer Vertrag wurde dem Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft ein Protokoll über den öffentlich-rechtlichen Rundfunk in den Mitgliedstaaten beigefügt. Darin wird die Rolle der Mitgliedstaaten gegenüber den öffentlich-rechtlichen Rundfunkanstalten präzisiert: Die Mitgliedstaaten werden auch in Zukunft den öffentlich-rechtlichen Rundfunk finanzieren dürfen, sofern die Anstalten einen entsprechenden Auftrag erfüllen und diese Finanzierung sich nicht handels- und wettbewerbsverzerrend auswirkt.
Siehe auch:
Fernsehen ohne Grenzen
Öffentlicher Dienst
Wettbewerb