Außenkompetenzen der Gemeinschaft

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Außenkompetenzen der Gemeinschaft
Die Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft ergeben sich aus ihrer Aufteilung auf Gemeinschaft und Mitgliedstaaten. Die Kompetenzen sind "ausschließlich", wenn sie uneingeschränkt von der Gemeinschaft wahrgenommen werden (Beispiel: Gemeinsame Agrarpolitik), sie sind "gemischt", wenn sie teils von der Gemeinschaft, teils von den Mitgliedstaaten ausgeübt werden (Beispiel: Verkehrspolitik).

Diese Unterscheidung wurde vom Gerichtshof in seiner Rechtsprechung vorgenommen und beruht auf dem Konzept der stillschweigenden Zuständigkeit, wonach sich die Zuständigkeit in den Außenbeziehungen aus der Zuständigkeit im Inneren ergibt, denn der Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft sieht eine Außenkompetenz nur in zwei Fällen ausdrücklich vor: Handelspolitik (Artikel 133, vormals Artikel 113) und Assoziierungsabkommen (Artikel 310, vormals Artikel 238).

Die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik ist Teil der Außenbeziehungen der Europäischen Union, die der Regierungszusammenarbeit (zweiter Pfeiler) zugeordnet sind. Sie ist daher nicht Teil der Außenkompetenzen der Europäischen Gemeinschaft.

Die Ausübung der Außenkompetenzen wird durch die Ausweitung der Gemeinschaftstätigkeiten (z. B. Vollendung des Binnenmarktes), die Entwicklung des Welthandels und durch eine nuanciertere Rechtsprechung erschwert. Gleichzeitig erfordert sie jedoch im Interesse einer einheitlichen Vertretung auf internationaler Ebene umfassende Kooperations- und Koordinierungsmaßnahmen.

Um es der Gemeinschaft zu ermöglichen, mit dem tiefgreifenden Wandel der Weltwirtschaftsstrukturen Schritt zu halten, und um den erweiterten Zuständigkeiten der Welthandelsorganisation Rechnung zu tragen, hat der Amsterdamer Vertrag Artikel 113 EG-Vertrag dahingehend geändert, dass der Rat durch einstimmigen Beschluss die Anwendung der gemeinsamen Handelspolitik auf internationale Verhandlungen und Übereinkünfte über Dienstleistungen und Rechte des geistigen Eigentums ausdehnen kann.

Siehe auch:

Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik 
Gemeinsame Handelspolitik 
Pfeiler der Europäischen Union 



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