Die Honorare für direkt angeforderte ärztliche Auskünfte bei
Antragstellung in der PKV zur Risikoprüfung werden von den Versicherungsgesellschaften bezahlt. Beantragt der Antragsteller eine Krankenversicherung mit Wartezeitenerlaß aufgrund einer ärztlichen/zahnärztlichen Untersuchung, so muß er die Kosten hierfür selbst übernehmen.
Kosten für ärztliche Gutachten und Atteste für private und dienstliche Zwecke sind gleichfalls selbst zu tragen.
Wichtig:
Bei sogenannten Probeanträgen werden die Kosten für die Atteste zur Risikoprüfung nur übernommen, wenn ein Vertrag zustande kommt.