Das Asylverfahrensgesetz (AsylVerfG, auch: AsylVfG) regelt das Asylverfahren in der Bundesrepublik Deutschland. Es konkretisiert damit das
Recht auf Asyl nach Art. 16a
GG.Zusammen mit dem
Aufenthaltsgesetz und den zugehörenden Verordnungen bildet das Asylverfahrensgesetz den größten Teil des
Ausländerrechts.Asylberechtigten werden die Rechte nach dem Internationalen Abkommen über die Rechtsstellung von Flüchtlingen (GFK) zuerkannt.
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