Das Arzneimittelgesetz (Gesetz über den Verkehr mit Arzneimitteln, AMG) ist in Deutschland ein
Gesetz des besonderen
Verwaltungsrechts zur Ein- und Ausfuhr und zum Verkehr mit
Arzneimitteln. Inhaltlich steht es nah (supplementär) zum
Betäubungsmittelgesetz. Das heute geltend Arzneimittelgesetz löste das Arzneimittelgesetz aus dem Jahre 1961 weitgehend ab; § 99 AMG verweist allerdings noch auf dieses Gesetz. Es wird oft als Arzneimittelgesetz von 1976 bezeichnet und trat zu Beginn 1978 in Kraft.
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