Arzneimittel oder Pharmaka (
Singular das Pharmakon,
griech. φάρμακον „Gift, Droge, Arznei“) sind laut
deutschem Arzneimittelgesetz (AMG) Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen, die zur Anwendung am oder im menschlichen oder tierischen Körper bestimmt sind, um:
Krankheiten, Leiden, Körperschäden oder krankhafte Beschwerden zu heilen, zu lindern, zu verhüten oder zu erkennen,
Krankheitserreger,
Parasiten oder körperfremde Stoffe abzuwehren, zu beseitigen oder unschädlich zu machen,die Beschaffenheit, den Zustand oder die Funktionen des Körpers oder seelische Zustände zu erkennen oder zu beeinflussen,vom menschlichen oder tierischen Körper erzeugte Wirkstoffe oder
Körperflüssigkeiten zu ersetzen (§ 2 Abs. 1 AMG).
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