Die Argumentationstheorie ist eine Teildisziplin der
Philosophie, aber auch der
Psychologie,
Rechtswissenschaft,
Linguistik,
Pädagogik und der
Literaturkritik.Nach einer wechselvollen, ca. 2500-jährigen Geschichte des argumentierenden Redens (
Harald Wohlrapp 1995, Einleitung) hat der Begriff des Argumentierens in den letzten 40 Jahren eine neue Relevanz für Philosophie und
Wissenschaften bekommen. Gegenwärtig ist das Konzept argumentativer Gültigkeit dabei, den Begriff der
Wahrheit (besonders im Normativen) abzulösen bzw. zu reinterpretieren. Ein
Argument ist ein Stück menschlicher Rede, das geeignet ist, die
Gültigkeit oder Ungültigkeit einer (bislang zweifelhaften)
These zu erweisen oder wenigstens dazu beizutragen. Nach überliefertem Verständnis ist das ideale Argument eine Prämisse, aus der (ggf. zusammen mit weiteren) die These logisch folgt. Diese
logizistische Tradition wird zunehmend aufgegeben, weil sich damit Abgrenzungsprobleme des Argumentierens gegen das
Erklären, gegen das
Beweisen und gegen das Erwirken von Zustimmung über Drohungen bzw. Verlockungen (s.
Eristik) einstellen und die logischen Strukturen nur einen (evtl. nicht einmal zentralen) Teilbereich des argumentierenden Redens erfassen. Mittlerweile wird der Begriff des Argumentierens in zahlreichen Disziplinen (wie Linguistik, Psychologie, Pädagogik, Literaturkritik, Rechtstheorie etc. und besonders in inter-, prä- und postdisziplinären Projekten wie Philosophie, Kommunikationstheorie etc.) unter vielfältigen Aspekten, teils als Objekt der Untersuchung, teils als Rahmen zur Klärung von Methodenproblemen thematisiert (Eemeren (1996)). Im Anschluss an
antike Einteilungen (
Logik,
Dialektik,
Rhetorik), wird perspektivisch zwischen Argumentation als
Produkt,
Prozedur und Prozess unterschieden. Für die Produktperspektive ist der Übergang von
Prämissen zu
Konklusionen wesentlich. Neben der
klassischen Logik wird hier mit neuen Logiksystemen, insb. der
dialogischen Logik (
Paul Lorenzen &
Kuno Lorenz (1978)) und diversen semiformalen Ansätzen (Woods & Walton (1989)) gearbeitet. Für praktische Zwecke dominiert das Schema von
Stephen Toulmin (1958). Dass eine Argumentation immer adressiert ist (Selbstadressierung als Grenzfall), argumentierendes Reden mithin sprachliche
Kommunikation, ist Grundeinsicht für prozedurale Theorien. Resultate der linguistischen Pragmatik über die Abhängigkeit sprachlicher Verständigung von gemeinsamen Regeln sind zu diversen normativen Ansätzen, insb. der Pragmadialektik (Eemeren et al. (1992)) und der
Diskurstheorie (
Habermas (1981), Apel (1988) verarbeitet worden. Schließlich hat die neuere Argumentationstheorie zu einem Interesse am wirklichen Prozess des argumentierenden Redens und damit zu einer breiten Rehabilitierung der Rhetorik (Kopperschmidt (1990)) geführt. Ausgehend von Perelman&Olbrechts-Tyteca (1958) werden akzeptanzrelevante Figuren in Theorie und Empirie studiert. Die zukunftsweisenden Aufgaben der Argumentationstheorie sind: Eindämmung des grassierenden
Relativismus bzw. die Vermittlung der Allgemeinheit im Geltungsanspruch mit der Besonderheit der individuellen Einsicht, welche sich in der Heterogenität von Voraussetzungen und Sprachen darstellt. Überbrückung der Kluft zwischen Theorie und Wirklichkeit des Argumentierens, hier insbesondere die Vermeidung normativistischer oder instrumentalistischer Kurzschlüsse. Bestimmung eines offenen Argumentationsbegriffs, der die großen Diskrepanzen (Geltung/Wirkung, Struktur/Dynamik) tragen und Kristallisationskern für die Bemühung um vernünftige Autonomie im 21. Jhdt. sein kann.
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