Dieser Begriff bezeichnet die Gesamtheit der Organisationen, Institutionen, Verträge und gewohnheitsrechtlichen Beziehungen, die die Europäische Union ausmachen und dem Ziel einer abgestimmten Regelung der Fragen von gemeinsamem Interesse dienen.
Wesentliche Teile dieser neuen Architektur beruhen auf dem Vertrag über die Europäische Union, der die Union auf drei Pfeiler gestellt hat: erster Pfeiler ist die Europäische Gemeinschaft, zweiter Pfeiler die Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik, dritter Pfeiler die Zusammenarbeit in der Innen- und Rechtspolitik. Die Materien des zweiten und dritten Pfeilers werden zwar von den Gemeinschaftsorganen (Europäischer Rat, Ministerrat, Kommission, Europäisches Parlament ...) geregelt, aber nach den Verfahren der Regierungszusammenarbeit.
Siehe auch:
Einheitlicher institutioneller Rahmen
Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik
Justiz und Inneres (JI)
Pfeiler der Europäischen Union