arbitrage
n.
Arbitrage; Vergleichung der Kursunterschiede und ihre Ausnutzung
Arbitrage
Arbitrage (von
lat. Arbitratus = Gutdünken, freie Wahl, freies Ermessen) bezeichnet den Handel, der Preisungleichheiten für gleiche Handlungsalternativen (Marktgegenstände) in verschiedenen
Märkten zum Zwecke einer beabsichtigten risikoarmen Gewinnerzielung nutzt. Infolge der ausgleichenden Wirkung der Arbitrage passen sich die Preise in verschiedenen Märkten einander an, der Vorteil existiert in der Regel zeitlich begrenzt.
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Arbitrage
Unter Arbitrage versteht man das Ausnutzen von Kursdifferenzen an verschiedenen Börsenplätzen. Für solche Transaktionen kommen in erster Linie Wertpapiere in Frage, aber auch Geld, Devisen, Gold oder börsenmäßig gehandelte Rohstoffe. Die Arbitrageure versuchen jeweils am billigsten Markt zu kaufen und gleichzeitig am teuersten Markt wieder zu verkaufen. Folge ist praktisch ein Preisausgleich.
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Arbitrage
Ausnutzung unterschiedlicher Kurse beim gleichzeitigen Kauf und Verkauf von Waren an verschiedenen Märkten (Börsen), in verschiedenen Kontraktmonaten, zwischen dem Kassa- und dem Terminmarkt oder von unterschiedlichen, aber zueinander bezogenen Waren.
arbitrage
Arbitrage;Schiedsgerichtsbarkeit;Schiedsspruch;Schlichtung