Arbeitsunfall
Der Arbeitsunfall (andere Bezeichnungen: Betriebsunfall, Berufsunfall) ist neben der
Berufskrankheit der zweite
Versicherungsfall der
gesetzlichen Unfallversicherung. Er ist abzugrenzen von den rein privaten
Freizeit-,
Sport- und
Verkehrsunfällen ohne Bezug zu einer beruflichen Tätigkeit. Die soziale Absicherung im Falle eines Arbeitsunfalles ist weltweit in vielen Sozialversicherungssystemen gesetzlich geregelt. Insbesondere die Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalles, der Leistungsumfang sowie das medizinische System sind länderspezifisch unterschiedlich.
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Arbeitsunfall
Krankenkassen dürfen für die Folgen eines Arbeitsunfalles keine Leistung erbringen, wenn der Versicherte Leistungsansprüche aus der gesetzlichen Unfallversicherung hat.
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Arbeitsunfall
Allgemein
Sonstige Begriffe
der Arbeitsunfall
- industrial accident tai nạn lao động