Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn der
Arbeitnehmer aufgrund seines Gesundheitszustandes nicht fähig ist, seine zuletzt ausgeübte oder eine ähnlich geartete
Beschäftigung auszuüben. Unbeachtet dagegen bleibt, ob der Versicherte noch in der Lage ist, eine sonstige Tätigkeit (z. B. Verweisungsberufe) zu verrichten.
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Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit ist der vorübergehende Verlust der Arbeitskraft durch Krankheit oder Unfall. Die versicherte Person ist nach medizinischem Befund nicht in der Lage, ihre berufliche Tätigkeit auszuüben. Bei bescheinigter Arbeitsunfähigkeit besteht ggf. Anspruch auf
Krankengeld aus der Krankenversicherung und auf Entgeltfortzahlung nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die versicherte Person ihre berufliche Tätigkeit nach medizinischem Befund vorübergehend in keiner Weise ausüben kann, sie auch nicht ausübt und keiner anderweitigen Erwerbstätigkeit nachgeht. Es muß also eine vollständige Arbeitsunfähigkeit bestehen (§ 1 Abs. 3 MB/KT). Die eingetretene Arbeitsunfähigkeit muß dem Versicherer unverzüglich, spätestens aber am Tag des vereinbarten Leistungsbeginns mitgeteilt werden (§ 9 Abs. 1 MB/KT).
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Arbeitsunfähigkeit
Arbeitsunfähigkeit ist ein Begriff aus der Krankenversicherung.
Arbeitsunfähigkeit liegt vor, wenn die bisherige Beschäftigung oder Tätigkeit wegen Krankheit nicht mehr ausgeführt werden kann.
Eine bestehende Arbeitsunfähigkeit muss nicht mit einer Erwerbsminderung im Sinne der gesetzlichen Rentenversicherung einher gehen.
Arbeitsunfähigkeit
die Arbeitsunfähigkeit
- disablement sự làm cho bất lực, sự làm cho không đủ năng lực, sự làm tàn tật, sự làm què quặt, sự làm mất khả năng hoạt động, sự phá hỏng, sự loại ra khỏi vòng chiến đấu - sự làm cho không đủ tư cách, sự tuyên bố không đủ tư cách