Arbeitslosigkeit
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Arbeitslosigkeit (die)
nf. joblessness, unemployment, state of not being employed

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Arbeitslosigkeit
Als Arbeitslosigkeit wird (im Zusammenhang mit Lohnarbeit) das Fehlen bezahlter Beschäftigungsmöglichkeiten für potenzielle Erwerbspersonen bezeichnet. Im weiteren Sinne ist damit auch das Fehlen anderer (hauptsächlich) menschlicher Arbeit gemeint.

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Arbeitslosigkeit
Der Versicherte ist bei Arbeitslosigkeit in der GKV versichert, ab dem Zeitpunkt, ab dem das Arbeitsamt über den Antrag auf Leistungen nach dem Arbeitsförderungsgesetz entschieden hat. Während dieser Zeit benötigt er keine Krankheitskostenvollversicherung und Krankentagegeldversicherung. Er kann das Ruhen dieses Versicherungsschutzes ohne Beitragszahlung bei entsprechendem Nachweis beantragen. Eine Befreiung von der Versicherungspflicht kann nicht erfolgen.
Die Höchstdauer der Beitragsbefreiung beträgt 3 Jahre. Dauert die beitragslose Zeit länger als 6 Monate, ist ab Wiederbeginn der Versicherung ein Beitragszuschlag zu zahlen. Dieser Zuschlag ist erforderlich, um die ohne Beitragszahlung entstehende Lücke in der Altersrückstellung wieder aufzufüllen. Sobald der Versicherte wieder eine berufliche Tätigkeit gefunden hat, ist die Wiederherstellung zu den bisherigen Bedingungen mit Nachweis zu beantragen. Besteht für die berufliche Tätigkeit Krankenversicherungspflicht, so endet die private Krankheitskosten- und Krankentagegeldversicherung

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Arbeitslosigkeit
 

Arbeitslos ist, wer keine Arbeit hat und der Arbeitsvermittlung zur Verfügung steht.
Personen, die während ihrer Meldung bei der Agentur für Arbeit Arbeitslosengeld beziehen, sind grundsätzlich versicherungspflichtig in der gesetzlichen Rentenversicherung. Für sie sind Pflichtbeiträge allein von der Bundesagentur für Arbeit zu zahlen.



© 2006, Deutsche Rentenversicherung Bund, Stand: 28.03.2006.
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Arbeitslosigkeit
Allgemein
Mikro/Makrobegriffe
siehe auch: Arbeitslosigkeit, natürliche 
Unterauslastung des Arbeitskräftepotentials, welche nach ihren Gründen auch unterschieden wird in konjunkturelle, saisonale, strukturelle, technologische und friktionelle A. (= Fluktuationsarbeitslosigkeit). Der Abbau bzw. die Vermeidung von A. ist vordringliches Ziel der Wirtschaftspolitik.

 
Arbeitslosigkeit, natürliche
Allgemein
Mikro/Makrobegriffe
siehe auch: Arbeitslosigkeit 
Grundbestand an Arbeitslosigkeit, welcher zurückzuführen ist auf Unvollkommenheiten am Arbeitsmarkt, Fehlanreize durch staatliche Unterstützungsleistungen sowie durch gesetzlich oder tariflich vorgegebene Mindestlöhne, die über der Grenzproduktivität liegen.



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