Arbeiterkammer

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Kammer für Arbeiter und Angestellte
Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer oder AK, ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in Österreich. Die gesetzliche Grundlage ist im Arbeiterkammergesetz (AKG) geregelt.In jedem der 9 Bundesländer gibt es eine eigene Arbeiterkammer, die zusammen die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (BAK) mit Sitz in Wien bilden.Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeitslose sowie Personen in Karenz sind Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen Beamte und Beschäftigte in der Landwirtschaft). Die aktiven Beschäftigten müssen eine Kammerumlage von 0,5 Prozent des Bruttogehalts zahlen, die automatisch, als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom Lohn/Gehalt abgezogen und den Arbeiterkammern zugeleitet werden. Dadurch erfolgt die Finanzierung der AK „still“ und wird von den Mitgliedern kaum wahrgenommen.
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