Die Kammer für Arbeiter und Angestellte, kurz Arbeiterkammer oder AK, ist die gesetzliche Interessenvertretung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern in
Österreich. Die gesetzliche Grundlage ist im Arbeiterkammergesetz (AKG) geregelt.In jedem der 9
Bundesländer gibt es eine eigene Arbeiterkammer, die zusammen die Bundeskammer für Arbeiter und Angestellte (BAK) mit Sitz in
Wien bilden.Beschäftigte, Lehrlinge, Arbeitslose sowie Personen in Karenz sind
Pflichtmitglieder der Arbeiterkammer (ausgenommen
Beamte und Beschäftigte in der
Landwirtschaft). Die aktiven Beschäftigten müssen eine Kammerumlage von 0,5 Prozent des Bruttogehalts zahlen, die automatisch, als Teil des Sozialversicherungsbeitrages, vom
Lohn/Gehalt abgezogen und den Arbeiterkammern zugeleitet werden. Dadurch erfolgt die Finanzierung der AK „still“ und wird von den Mitgliedern kaum wahrgenommen.
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