Anzeigepflicht
Anzeigepflicht ist einmal die Pflicht von Bürgern zur Anzeige von
Geburten oder
Sterbefällen. Dies geschieht nach dem
Personenstandsgesetz und ist bei den entsprechenden, meist städtischen
Behörden (
Standesamt) zu vollziehen.Anzeigepflicht bezeichnet aber auch eine Vorschrift des deutschen
Strafgesetzbuchs (StGB), die die Pflicht zur Anzeige von bestimmten
Verbrechen beinhaltet. Nach § 138 StGB kann bestraft werden, wer von dem Vorhaben oder der Ausführung von
Landesverrat,
Mord,
Totschlag,
Raub und
Menschenraub oder eines gemeingefährlichen Verbrechens glaubhaft Kenntnis hat. Diese Kenntnis muss zu einer Zeit erfolgt sein, in der die Verhütung des Verbrechens möglich ist. Wenn dann unterlassen wird, der Behörde oder den bedrohten Personen rechtzeitig Nachricht zu geben, kann der Betreffende mit
Freiheitsstrafe (bis zu fünf Jahren) oder
Geldstrafe belegt werden.
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Anzeigepflicht
Nach § 16 VVG hat der Antragsteller bei Abschluß alle ihm bekannten Umstände anzuzeigen, die für die übernahme der Gefahr (des Versicherungsrisikos ) erheblich sind. Es handelt sich dabei um Umstände, wonach der Versicherer ausdrücklich und schriftlich fragt.
Fragen nach dem Gesundheitszustand und Vorerkrankungen wichtig: Antragsteller kann sich nicht darauf berufen, Krankheiten od. Beschwerden für unerheblich gehalten zu haben, die Entscheidung darüber liegt allein bei den Versicherungsunternehmen. wichtig: Angabe aller Veränderungen des Gesundheitszustandes bis zur Annahme des Antrages. wichtig: Das Nichtausfüllen einer Gesundheitsfrage gilt als Verneinung Aussage des BAV: "Es gehört zu den Pflichten des Antragsvermittlers, alles zu tun, um eine ordnungsgemäße und vollständige Beantwortung der im
Versicherungsantrag gestellten Fragen zu erreichen; daneben müssen die Versicherer durch sorgfältige Antragsbearbeitung bemüht sein, es nicht erst zu einer Anzeigepflichtverletzung und damit zur vorzeitigen Vertragsbeendigung kommen zu lassen." Im Antrag wird auch ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der Mitarbeiter nicht berechtigt ist, über die Bedeutung der Erheblichkeit der gestellten Fragen verbindliche Erklärungen abzugeben. Auch ist vom Vermittler nicht darüber zu entscheiden, ob die vom Antragsteller gemachten Angaben erheblich oder erforderlich sind. Ein falsch beratener Antragsteller kann den Vermittler u.U. schadenersatzpflichtig machen. Folgen der Anzeigepflichtverletzung:
Rücktritt des VU vom Versicherungsvertrag und damit Unwirksamkeit vom Versicherungsbeginn an, oder Ausschluß der nicht angezeigten Erkrankung.
Ausnahme: VU kannte den nicht angezeigte Umstand oder es ist ohne das Verschulden des Antragstellers.
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Anzeigepflicht
Anzeigepflicht:• gewerberechtlich: Ein Betrieb, der den Vorschriften der Makler-Bauträger-Verordnung unterliegt, ist nach §9 MaBV verpflichtet, personelle Änderungen in der Leitung des Betriebes oder einer Zweigstelle – bei juristischen Personen derjenigen, die nach der Satzung das Unternehmen vertreten – der Gewerbebehörde unverzüglich anzuzeigen. Damit soll die Behörde in die Lage versetzt werden, prüfen zu können, ob bei den neuen Personen die Voraussetzungen für die Erlaubnis nach §34c GewO gegeben sind. Ein Unterlassen der Anzeige stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit Bußgeld geahndet. • baurechtlich: Baurechtliche Anzeigepflichten beziehen sich auf die beabsichtigte Ausführung kleinere Baumaßnahmen, für die eine Genehmigung nicht erforderlich ist. Diesbezügliche Einzelregelungen sind Ländersache. siehe Meldepflicht
die Anzeigepflicht
- obligation to inform the health authorities
Anzeigepflicht
Anzeigepflicht
(f) (向有关当局)进行告发(或报告传染病)的义务
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