Unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. bei längerem ununterbrochenen Auslandsaufenthalt, Anspruch auf
Freie Heilfürsorge, wirtschaftlicher Notlage, gesetzlicher
Krankenversicherungspflicht) kann die versicherte Person eine Anwartschaftversicherung abschließen bzw. eine bestehende Krankheitskosten-, Krankenhaustagegeld- oder
Krankentagegeldversicherung in eine Anwartschaftversicherung überführen. Dadurch erwirbt die versicherte Person das Recht, bei Wegfallder Voraussetzungen ohne erneute Gesundheitsprüfung auf die Krankheitskostenversicherung (Krankentagegeldversicherung) gleicher Tarifgrundlage überzugehen.