Durch einen Ehevertrag geben sich die Eheleute bestimmte Regeln für die
Ehe, vor allem aber für den Fall einer eventuellen
Scheidung. Ein Ehevertrag ist - nach deutschem Recht - nur wirksam, wenn er
notariell beurkundet wird, anderenfalls ist der
Vertrag formnichtig. Da ein Ehevertrag weitreichende Regelungen enthalten kann, hält der Gesetzgeber die Beratung durch einen
Notar als unparteiischen Berater für unverzichtbar. Ein Ehevertrag kann vor oder während der Ehe geschlossen werden, in seltenen Fälle auch nach rechtskräftiger
Scheidung. Regelungen zum Ehevertrag finden sich u.a. in den § ff.
BGB.
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