Als Anschlußheilbehandlung werden solche stationären Rehabilitationsmaßnahmen der gesetzlichen Rehabilitationsträger bezeichnet, die sich unmittelbar an eine
Krankenhausbehandlung anschließen. Ihr Sinn ist die allmähliche, ärztlich überwachte Wiederanpassung des Patienten an die Belastungen des Alltags und des Berufslebens in einer dafür spezialisierten Klinik. Das Schwergewicht liegt auf der rehabilitativen Therapie. Wichtig:
Sobald der Arzt den Patienten über die Notwendigkeit einer Anschlußheilbehandlung informiert, soll er Kontakt aufnehmen bei seinem Renten- oder sonstigen Versicherungsträger (z.B. BfA, LVA), da die Leistung des Versicherungsträgers vor Beginn der Maßnahme beantragt sein müssen. Falls der Renten- oder sonstige Versicherungsträger Leistungen ganz oder teilweise ablehnt, zahlen einige PKV Unternehmen freiwillige Leistungen. Bitte vorher immer abklären !