Die Anschaffungskosten sind ein Begriff aus dem
betriebswirtschaftlichen Rechnungswesen. Steuerlich und buchhalterisch ist der Begriff als Untergliederung des weiter gefassten Begriffs der Anschaffungs- und Herstellungskosten zu sehen. In diesem Rahmen werden die Herstellkosten den Anschaffungskosten eines Wirtschaftsgutes weitgehend gleichgestellt, da der Unternehmer zwischen beiden Möglichkeiten der Erstehung eines Wirtschaftgutes –
Eigenfertigung oder Fremdbezug – frei wählen können soll.
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