Unter einem Tausch- oder Zahlungsmittel versteht man ein Objekt oder auch ein erwerbbares Recht, das ein
Käufer einem
Verkäufer übergibt, um
Waren oder
Dienstleistungen zu erwerben.Tauschmittel sind unter anderem Gegenstände (Kunst, Waffen), Metalle, Substanzen mit entsprechendem oder übersteigendem Gegenwert, die man gegen
Waren und
Dienstleistungen eintauschen kann. Früher waren häufige Tauschmittel beispielsweise
Salz,
Gewürze,
Edelmetalle oder Bronze-Gerätegeld (z. B. Beile, Pfeilspitzen, Halsringe), Felle, Vieh (pecunia von pecu) in einigen Südsee-Regionen auch
Muscheln bzw. Kauri-Schnecken oder sogar Frauen üblich.
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Im Rahmen des Pflichtversicherungsgesetz (§ 5 PflVG) ist der Versicherer verpflichtet,
Anträge auf Abschluss einer
Kfz-Haftpflichtversicherung grundsätzlich bis zur Höhe der gesetzlichen Mindestdeckungssummen anzunehmen, außer es liegen folgende Ablehnungsgründe vor:
sachliche oder örtliche Beschränkungen (z.B. der Versicherer versichert nur regional oder nur Beamte)
der Antragsteller war bereits bei dieser Versicherung
- und ihm wurde aufgrund von Nichtzahlung der
Prämie oder eines Schadens gekündigt oder
- aufgrund der vorvertraglichen Anzeigepflicht oder Nichtzahlung der Erstprämie der Rücktritt erklärt oder
- der Vertrag wurde aufgrund einer arglistigen Täuschung oder Drohung angefochten
der Versicherer unterbreitet aufgrund seines Unternehmenstarifs ein abweichendes Angebot