Anlagepolitik
Die Anlagepolitik dient der Realisierung der Anlageziele. Zum Instrumentarium zählen z.B. die Auswahl der Wertpapiere, die Festlegung der Kauf- und Verkaufszeitpunkte und die Steuerung der Barreserve. Die Anlagepolitik deutscher Fonds muß sich im Rahmen gesetzlicher und vertragsmäßiger Vorschriften bewegen.
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