Ein Angebot im rechtlichen Sinne ist eine
Willenserklärung.Unter Angebot versteht man gemäß
BGB die Willenserklärung des Anbietenden, welche einem Anderen den Abschluss eines
Vertrags in der Weise anträgt, dass das Zustandekommen des Vertrages nur noch von dessen
Annahme abhängig ist. Das Angebot muss bestimmt sein, insbesondere müssen die
essentialia negotii des jeweiligen Vertrages enthalten sein.
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