Durch Anfragen soll im Wirtschaftsleben festgestellt werden, ob und zu welchen Preisen und Bedingungen eine Ware von den Lieferanten bezogen werden kann. Anfragen dienen der Einholung von Angeboten. Der Anfragende ist rechtlich nicht gebunden, eine auf die Anfrage hin angebotene Leistung auch abzunehmen. Generell handelt es sich immer um unverbindliche Anfragen. Bei mehreren Angeboten ermittelt man das günstigste in einem Angebotsvergleich.
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