Anführungszeichen sind
Satzzeichen, die am Anfang und Ende der direkten Rede, eines wörtlichen Zitats oder des zitierten Titels oder Namens eines Schriftwerkes stehen. Im letzteren Fall können sie entfallen, wenn der Titel oder Name zum Beispiel aufgrund der Bekanntheit des Werkes auch ohne sie als solcher erkannt werden kann. (Sie entfallen jedenfalls, wenn es sich um einen leicht als solchen erkennbaren Sachtitel, z.B. Bundesgesetzblatt, Strafgesetzbuch, Meyers Konversations-Lexikon handelt.) Außerdem können Anführungszeichen verwendet werden, um Wörter, Wortgruppen und Teile eines Textes oder Wortes hervorzuheben, zu denen man Stellung nehmen möchte, über die man eine Aussage machen will oder von deren Verwendung man sich – etwa ironisch oder durch die Unterlegung eines anderen Sinns – distanzieren möchte.
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