Eine Amtssprache ist die
Sprache, in welcher öffentliche Stellen sich untereinander und mit den
Bürgern verständigen. Der Gebrauch der Amtssprache umfasst das Verfassen von
Verwaltungsakten und
Normen. In der Amtssprache werden Dokumente archiviert, Auskünfte an die Bürger erteilt, ferner
Verhandlungen geführt. In ihr müssen auch
Schriftsätze und
Anträge eingereicht werden. Der Begriff der Amtssprache wird unterschiedlich weit verwandt. Eine Amtssprache im engeren Sinne ist die Sprache, in der
Behörden und
Regierungen kommunizieren. Im weiteren Sinne wird unter Amtssprache auch noch die
Gerichtssprache und die Sprache der
Parlamente, in der die
Gesetze geschrieben und die Sitzungen abgehalten werden, verstanden. Im Gegensatz zur Amtssprache bezeichnet
Schulsprache eine Sprache, die im Unterricht an den Schulen eines Landes verwendet wird. Ein Land kann gleichzeitig mehrere Amtssprachen haben. Staaten mit vielen Amtssprachen gebrauchen oft zur internen Verständigung aus Vereinfachungsgründen eine gesonderte
Arbeitssprache. Sprachen, die zur Verständigung in Fernhandel und Fremdenverkehr dienen, werden als
Verkehrssprachen bezeichnet.
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