Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei
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Amtsbezeichnungen der deutschen Polizei
Die Dienst- bzw. Amtsbezeichnungen der Polizeibeamten – fälschlicherweise umgangssprachlich Dienstgrade genannt – sind in Deutschland die beamtenrechtlichen Bezeichnungen von Ämtern, die ein Polizeivollzugsbeamter innehat. Bei Beamten bis zur Anstellung wird sie Dienstbezeichnung genannt, da ihnen noch kein Amt übertragen wurde.

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