In der Amtlichen Sammlung des Bundesrechts (Amtliche Sammlung, AS) werden gemäss Art. 1 des
Schweizer Bundesgesetzes über die Gesetzessammlungen und das Bundesblatt (Publikationsgesetz) vom 21. März 1986 (
SR 170.512) die
Bundesverfassung, die
Bundesgesetze, die die allgemeinverbindlichen Bundesbeschlüsse, die übrigen rechtsetzenden Erlasse der Bundesbehörden und der anderen Stellen, denen Bundesaufgaben übertragen sind sowie andere Erlasse auf Beschluss der
Bundesversammlung veröffentlicht. Ebenfalls in der AS publiziert werden gemäss Art. 2 und 3 Publikationsgesetz
völkerrechtliche Verträge und internationale Beschlüsse sowie
interkantonales Recht.
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