Das Wort Amt (von althochdt.: ambath, wortverwandt mit germ. ombud) bezeichnet
Amt (Beamtenrecht), von einem Amtsträger bekleidetes Amt im statusrechtlichen Sinn
Öffentliches Amt, das Amt eines Politikers oder eine andere öffentliche Funktion
Kirchenamt, in der Kirche das geistliche Amt der Kleriker
Ehrenamt, freiwillig und ohne Bezahlung erfolgte Tätigkeit
Amt (Behörde), eine Behörde oder Dienststelle, bzw. deren Raum
Auswärtiges Amt, das Außenministerium von Deutschland
Amt (Kommunalrecht), eine kommunale Körperschaft des öffentlichen Rechts
Bezirksamt und
Oberamt (Württemberg), eine frühere staatliche Verwaltungsstelle in einigen Ländern
Amtsbezirk,
Amtei, ehemals in der Schweizfrühere Kreiseinteilung in Mecklenburg, siehe
Geschichte MecklenburgsAmtskommune, offizielle Bezeichnung der Provinzen
DänemarksAmt (Liturgie), in der römisch-katholischen Kirche eine Bezeichnung der Heiligen Messe
Amtshauptmann, regionale Institution der landesherrlichen Verwaltung
Wählamt, in Deutschland veraltete, in Österreich noch übliche Bezeichnung einer Orts
vermittlungsstelle des öffentliches
Telefonnetzes. Unter
Amtsleitung versteht man die Verbindung vom Teilnehmer zum Wählamt.
Das Amt, eine deutsche Comedy-Serie bei RTL, über ein BauamtAmt war der in Norddeutschland gebräuchliche Begriff für
Zunft, siehe z.B.
Knochenhaueramtshaus
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