Amicus curiae (vom Gericht geladene Person zur Hilfe des verhandelten Falles)
Amicus Curiae (auch amicus curiæ,
Pl. Amici Curiae,
lat.: Freund des
Gerichts) bezeichnet eine Person oder eine Organisation, die sich an einem
Gerichtsverfahren beteiligt, ohne selbst
Partei zu sein. Diese Beteiligung kann z.B. als »Äußerung Dritter« in einem zweiseitigen Verfahren erfolgen.Der Amicus ist v.a. jemand, der wesentliche fachliche Aspekte des Rechtsstreits und möglicher Entscheidungen hervorhebt. Er kann vertiefte Informationen und Sachkenntnis dem entscheidenden Gericht zur Verfügung stellen. Indes braucht er nicht völlig unabhängig zu sein, maßgeblich ist, nicht Partei zu sein. Amicus ist sogar häufig jemand, dessen Interessen indirekt durch den Rechtsstreit und die Entscheidung betroffen sein könnten. Es ist auch statthaft, eine Interessenseite oder einen Teilaspekt zuzuspitzen und pointiert vorzutragen. Gerade im Widerstreit und in der Gewichtung der Argumente erweist er dem Gericht einen „Freundschaftsdienst“.
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