Ambulante Zusatzversicherung
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Ambulante Zusatzversicherung
Für gesetzlich Versicherte, die im ambulanten Teilbereich (z. B. bei Arztbesuchen) wie Privatpatienten behandelt werden möchten, bieten die Versicherer die ambulante Zusatzversicherung an. Sie deckt die Kosten einer ambulanten Behandlung bis zu 50% ab.

Die ambulante Zusatzversicherung umfasst folgende Leistungen:

  • Heilpraktiker
  • Heilmittel (z. B. Massagen)
  • Alternativmedizin
  • freie Arztwahl (keine Beschränkung auf Ärzte mit Kassenzulassung)
  • ambulante Kuren
  • ambulante Psychotherapie
  • Leistung über die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) hinaus
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