Man unterscheidet zwei unterschiedliche ambulante Leistungssektoren, für die gesonderte Tarife angeboten werden: ärztliche Behandlungn zahnärztliche Behandlung Unter ambulanter Behandlung versteht man die vom Arzt in seiner Praxis oder im Krankenhaus bzw. in der Wohnung des Patienten ausgeübte Heilbehandlung. Diese besteht aus Beratungen, Untersuchungen, und Sonderleistungen (diagnostische Maßnahmen, Injektionen, Laboruntersuchungen usw.)
Sie umfassen aber auch je nach Tarif: Arznei-, Heil und
Hilfsmittel psychotherapeutische Behandlung gezielte Vorsorgeuntersuchungen Kurbehandlung
Entbindung, Fehlgeburt.