Ein Altlastenkataster ist ein umfassendes Register, das
Altlasten und altlastverdächtige Flächen erfasst. Zur Erläuterung sind hier die Begriffsdefnitionen aus dem Gesetzestext eingefügt (siehe § 2, Abs. 2, Nr. 5 und 6 Gesetz zum Schutz vor schädlichen Bodenveränderungen und zur Sanierung von Altlasten (BBodSchG) vom 17. März 1998 (BGBl. I Nr. 16 vom 24.03.1998 S. 502): Altlasten: "... sind 1. stillgelegte Abfallbeseitigungsanlagen sowie sonstige Grundstücke, auf denen Abfälle behandelt, gelagert oder abgelagert worden sind (Altablagerungen) und 2. Grundstücke stillgelegter Anlagen und sonstige Grundstücke, auf denen mit umweltgefährdenden Stoffen umgegangen worden ist, ausgenommen Anlagen, deren Stillegung einer Genehmigung nach dem Atomgesetz bedarf (Altstandorte), durch die schädliche Bodenveränderungen oder sonstige Gefahren für den einzelnen oder die Allgemeinheit hervorgerufen werden"
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Altlastenkataster:Nach Landesrecht sind Altlastenkataster zu führen. Das Umweltbundesamt informiert über die in den Bundesländern hierfür zuständigen Stellen. So findet etwa in Bayern die Erfassung der Altlastenverdachtsflächen und der ermittelten Altlasten durch das Bayerische Landesamt für Umweltschutz statt. Es hat bis März 1998 9725 Altablagerungen und 3194 Altstandorte erfasst. Die EDV-gestützten Altlastenkataster werden ständig erneuert und erhalten als Informationsgrundlage für Eigentümer und Grundstücksinteressenten ein immer größer werdendes Gewicht. siehe Altlasten