Der Beitrag für die
Private Krankenversicherung richtet sich nach dem Geschlecht, dem Gesundheitszustand und dem
Eintrittsalter. Benötigt der Versicherte im höheren Alter mehr Leistung, dann führt das nicht zu einer altersbedingten Beitragserhöhung. Das Eintrittsalter wird praktisch konserviert. Die Altersrückstellung übernimmt eine tragende Rolle in der PKV. Neben der Verzinsung (Rechnungszins = 3,5%) ist die Altersrückstellung ein entscheidender Faktor für lebenslange Erfüllbarkeit des Leistungsversprechens gegenüber dem VN. In den ersten Jahren ist der Beitrag höher, als das rechnungsmäßige Wagnis. Die Ersparnisse (Altersrückstellungen) werden mit Zins und Zinseszins angesammelt. Zusammen mit den Altersrückstellungen, die durch Tod und Storno frei werden, können die übersteigenden Mehrforderungen gedeckt werden. Mit zunehmenden Alter steigen auch die Kosten durch die Risikoveränderung: Verwendung der angesammelten Altersrückstellungen. Seit 1992 muß die Altersrückstellung jedes Jahr zusätzlich um mindestens 1% aufgestockt werden.
Ab dem Alter 65 erfolgt dann eine Ausschüttung in Form eines Alterbonus und im 5 Jahres Rhythmus werden die auch weiterhin anzusammelnden zusätzlichen Altersrückstellungen vollständig in Form von weiteren Altersboni verrechnet. Die zusätzliche Altersrückstellung ist beitragsneutral; sie stammt aus der Rückstellung für Beitragsrückerstattung. Zusätzlich sind freiwillige Leistungen in der PKV möglich: z.B.: sogenannte Vorsorge (V) - Tarife oder Sparverträge