Ausgedinge
Altenteil
Altenteil:Das Altenteilrecht bezieht sich auf dinglich gesicherte Nutzungen sowie Sach- und Dienstleistungen aus oder auf einem Grundstück. Zweck des Altenteils ist die leibliche und persönliche Versorgung des Berechtigten. Die dingliche Absicherung des Altenteils erfolgt über eine siehe Reallast und – hinsichtlich der Nutzungsrechte – über eine siehe beschränkte persönliche Dienstbarkeit.
Altenteil
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(n) 终老财产
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Altenteil
Altenteil, Ausnahm (südd., österr.)