Allmählichkeitsschäden
Ein Allmählichkeitsschaden ist dann entstanden, wenn das schadenauslösende Ereignis über einen längeren Zeitraum auf Sachen eingewirkt hat. Der Schaden kann dabei auch plötzlich eingetreten sein. Diese Klausel kann bei einigen Gesellschaften miteingeschlossen werden. In der Regel ist aber der Allmählichkeitsschaden bei Sachschäden ausgeschlossen. Bei Personen- und Vermögensschäden ist er wiederum mitversichert.
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