Aufgrund des „Subsidiaritätsprinzips" sind die einzelnen Mitgliedstaaten voll für die Gestaltung ihrer Bildungs- und Ausbildungssysteme sowie für die Lehrinhalte verantwortlich. Gemäß Artikel 149 und 150 des EG-Vertrags trägt die Gemeinschaft zur Entwicklung einer qualitativ hochstehenden Bildung dadurch bei, dass sie die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten fördert und die Tätigkeit der Mitgliedstaaten erforderlichenfalls unterstützt und ergänzt, insbesondere mit dem Ziel, die europäische Dimension im Bildungswesen zu entwickeln, die Mobilität von Lernenden und Lehrenden sowie die europäische Zusammenarbeit zwischen Bildungseinrichtungen zu fördern.
In Übereinstimmung mit diesen Artikeln beabsichtigt die Union also nicht, eine gemeinsame Politik im Bildungsbereich zu entwickeln und umzusetzen. Es stehen ihr allerdings besondere Mittel zur Verfügung, wenn es gilt, die einschlägige Zusammenarbeit zu fördern:
gemeinschaftliche Aktionsprogramme, für die auf europäischer Ebene eine Mitentscheidung von Rat und Parlament gilt. Dabei handelt es sich um folgende Programme:
- SOKRATES unterstützt die Mobilität der Studenten; zu diesem Zweck werden die Zusammenarbeit von Bildungseinrichtungen auf Ebene der Hochschulen (Programm Erasmus) und Schulen (Programm Comenius), das Erlernen von Fremdsprachen (Programm Lingua), der Aufbau von Netzen zur Anerkennung der Diplome (Naric-Netz), der Informationsaustausch im Bildungsbereich (Eurydice) und der Erfahrungsaustausch zwischen Entscheidungsträgern dieses Bereichs (Arion) gefördert;
- LEONARDO DA VINCI erleichtert den Zugang zur beruflichen Bildung durch Verbesserung der einzelstaatlichen Berufsbildungssysteme sowie durch die Förderung von Innovation und lebenslangem Lernen;
- JUGEND stellt außerhalb der schulischen Strukturen auf die Mobilität benachteiligter Jugendlicher ab und ermöglicht ferner durch den Europäischen Freiwilligendienst (EFD) die Teilnahme an verschiedenen Projekten in Vereinen oder kommunalen Behörden in Europa oder in Entwicklungsländern.
Rechtsakte der Gemeinschaft zur Förderung der politischen Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten wie Empfehlungen, Mitteilungen (zum Beispiel zum lebenslangen Lernen oder zur Bewertung der Qualität der Schul- und Hochschulbildung), Arbeitspapiere, Pilotprojekte usw.
zwei Strukturen zur Unterstützung der Unionstätigkeit im Bereich der beruflichen Bildung: das Europäische Zentrum für die Förderung der Berufsbildung (CEDEFOP), das akademische und technische Projekte zur Förderung der beruflichen Bildung in Europa entwickelt, und die Europäische Stiftung für Berufsbildung (ETF), die die Reform der Berufsbildungssysteme im Rahmen der Programme PHARE, TACIS und MEDA unterstützt und koordiniert.
Um das vom Europäischen Rat von Lissabon im März 2000 festgelegte Ziel zu erreichen (die Union soll zum wettbewerbsfähigsten und dynamischsten wissensbasierten Wirtschaftsraum in der Welt gemacht werden), hat die Kommission die politische Zusammenarbeit im Bereich des lebenslangen Lernens intensiviert: die Qualität der Bildungs- und Ausbildungssysteme soll verbessert, der Zugang zu Bildung und Ausbildung für alle erleichtert und die Bildungs- und Ausbildungssysteme gegenüber Welt geöffnet werden. Nur wenn sich die Erwerbsbevölkerung ständig an die technologischen Veränderungen anpasst, kann die Arbeitslosigkeit wirksam bekämpft werden und ein echtes Europa des Wissens entstehen.
Siehe:
Beschäftigung
Die Agenturen der Europäischen Union (Dezentrale Einrichtungen)
eEurope
Gleichbehandlung von Männern und Frauen
Subsidiarität