Die AVB bilden zusammen mit dem Tarif den wesentlichen Bestandteil des Vertrages. Die AVB gliedern sich in: Teil I = Musterbedingungen des Verbandes der privaten Krankenversicherung (MB) Teil II = Versicherungsbedingungen nur für den jeweiligen Versicherer und Tarif Die Musterbedingungen gelten einheitlich für alle modernen Tarife der PKV - Unternehmen. Die Tarifbedingungen erläutern die Musterbedingungen und regeln Verbesserungen der Musterbedingungen zugunsten des Versicherungsnehmers. Sie sind bei den PKV - Unternehmen unterschiedlich. Im Wettbewerb sind deshalb die Tarifbedingungen von ausschlaggebender Bedeutung. Für die Krankheitskosten-/Krankenhaustagegeldversicherung und die
Krankentagegeldversicherung gelten unterschiedliche Musterbedingungen (MB/KK bzw. MB/KT). Da diese von Zeit zu Zeit den aktuellen Erfordernissen angepaßt werden, erhalten Sie eine Kennzahl, die dem Jahr der überarbeitung entspricht. (z.B. MB/KK 94 = 1994 überarbeitet ). Die AVB einschl. Tarife können mit Genehmigung des BAV auch für bestehende Versicherungen geändert werden (§ 18), soweit sie Bestimmungen über Versicherungsschutz, Pflichten des VN, sonstige Beendigungsgründe, Willenserklärungen und Anzeigen sowie Gerichtsstand betreffen. Besondere Abreden zwischen VN u. VU., wie z.B. Risikozuschlag, haben Vorrang vor den AVB.