Die Allgemeinen Kraftfahrtversicherungsbedingungen regeln die vertraglichen Rechte und Pflichten zwischen dem Versicherer und dem
Versicherungsnehmer.
Die AKB müssen seit der Deregulierung des Versicherungsmarktes 1994 vom Bundesaufsichtsamt (BAV) nicht mehr genehmigt werden.
Sie werden durch die besonderen Versicherungsbedingungen und Tarifbestimmungen ergänzt.