Unter diesem Begriff versteht man die ärztliche Behandlung in einem Krankenhaus, wie sie von der Gesetzlichen Krankenkasse übernommen wird. Dem Patienten fehlt die Möglichkeit, auf die Behandlung Einfluß zu nehmen, z.B. durch Wahl eines Arztes seines Vertrauens (vgl.
Privatärztliche Behandlung im Krankenhaus).