Aktiengesellschaft
Aktiengesellschaft (AG)
Die Aktiengesellschaft (AG) ist eine Gesellschaftsform, deren Grundkapital (
Eigenkapital) von den Aktionären durch Erwerb von
Aktien aufgebracht wird. Rechtliche Grundlage der AG ist das Aktiengesetz: Gründung: mindestens fünf Gründer; Mindestkapital 50.000 Euro
organisatorischer Aufbau mit drei Organen: geschäftsführender Vorstand, überwachender Aufsichtsrat, Hauptversammlung der Aktionäre
Rechnungslegung und Gewinnverteilung: der Vorstand muß jährlich den Jahresabschluß und einen Geschäftsbericht vorlegen
Verschmelzung und Umwandlung von Aktiengesellschaften sowie Kapitalmaßnahmen
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Aktiengesellschaft
Betriebswirtschaft
Sonstige Begriffe
siehe auch:
Börse;
Aktie;
Publizität Unternehmensform, die ihr Grundkapital durch Ausgabe von Aktien an der Börse beschafft und Gewinne in Form einer Dividende auf ihre Aktionäre aufteilt. Die A. unterliegt besonderen Publizitätspflichten, die eine Kontrolle der Geschäftstätigkeit durch die Aktionäre erlaubt.
Aktiengesellschaft
Aktiengesellschaft (AG): eine Gesellschaft mit eigener Rechtspersönlichkeit, deren Gesellschafter (Aktionäre) mit Einlagen an dem in Aktien zerlegten Grundkapital beteiligt sind, ohne persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft zu haften.
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Justiz-Online.
die Aktiengesellschaft
- corporation đoàn thể, liên đoàn, phường hội, hội đồng thành phố minicipal corporation), bụng phệ
- incorporation sự sáp nhập, sự hợp nhất, sự hợp thành tổ chức, sự hợp thành đoàn thể
- die Aktie nach Umwandlung in eine Aktiengesellschaft roll-up share