Ein Aktenzeichen (
Abk. Az.), in
Österreich auch Geschäftszahl genannt, ist das systematische
Kennzeichen von
Akten im Rahmen einer
Registratur, einer
Reponie oder eines
Archivs.Mit Aktenzeichen werden Aktenvorgänge bei
Behörden und in der Privatwirtschaft gekennzeichnet. Der Zweck ist eine nachvollziehbare und transparente Aktenablage und Zuordnung des Schriftverkehrs. Im behördlichen Bereich wird die Verwendung von Aktenzeichen in
Aktenplänen vorgeschrieben. Die Aktenzeichen lassen zumeist den Bearbeiter (bzw. die
Dienststelle), die Verfahrensart und das Jahr, in dem die Akte angelegt wurde, erkennen.
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Aktenzeichen:Zum Zweck der Unterscheidung einer Akte zugeteiltes individuelles Kennzeichen bei Gerichten und Ämtern. Das Aktenzeichen ist beispielsweise das wichtigste Hilfsmittel, um Einblick in die Objektunterlagen einer zu versteigernden Immobilie zu erhalten.