Der Akkordlohn wird nach REFA definiert als Im Wesentlichen wird zwischen Zeit- und Geldakkord unterschieden wobei der Zeitakkord die gebräuchlichere Form ist. Seine Grundlage ist eine
Vorgabezeit je Auftrag oder je Mengeneinheit (
Zeit je Einheit). Der Akkord ist in der Regel als Akkordzuschlag gestaltet, der einem anforderungsgerechten Grundentgelt zugeschlagen wird. Aus dem Grundentgelt und dem Akkordzuschlag wird der so genannte Akkordrichtsatz ermittelt.
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