Ad-hoc-Publizität
Ad-hoc-Publizität
Börsennotierte Wertpapieremittenten sind verpflichtet, alle Tatsachen, die den Kurs des Wertpapiers erheblich beeinflussen können, unverzüglich der Öffentlichkeit mitzuteilen. Das Bundesaufsichtsamt für den Wertpapierhandel kann Verstöße gegen die Ad-hoc-Publizität bestrafen. Die Ad-hoc-Publizität wurde 1995 im Zusammenhang mit dem Wertpapierhandelsgesetz eingeführt, um Insidergeschäfte zu verhindern.
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