Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern
Das Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern regelt die
Adoptionsvermittlung und das Verbot der
Ersatzmutterschaft in
Deutschland.Im ersten Abschnitt finden sich in den §§ 1 bis 13 Vorschriften zur Adoptionsvermittlung. Im zweiten Abschnitt sind in den §§ 13a bis 13d Regelungen zum Verbot der Ersatzmutterschaft- und vermittlung enthalten. Der dritte Abschnitt umfasst Straf- und Bußgeldvorschriften in den §§ 14 und 14 b. Im vierten Abschnitt finden sich in den §§ 15 und 16 Übergangsvorschriften.
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AdVermiG
Gesetz über die Vermittlung der Annahme als Kind und über das Verbot der Vermittlung von Ersatzmüttern (Adoptionsvermittlungsgesetz)