Rückstellungen sind
Bilanzposten für ungewisse
Verbindlichkeiten, also wirtschaftliche Verpflichtungen, die dem Grunde nach (ob?), des Auszahlungszeitpunktes (wann?) oder der Höhe nach (wie viel?) noch nicht bestimmt sind. Durch ihre
Passivierung wird dem im deutschen
Bilanzrecht vorherrschenden Gläubigerschutzgedanken (siehe
Vorsichtsprinzip) Rechnung getragen, da sichergestellt wird, dass ein Unternehmen bei Eintritt der ungewissen Verbindlichkeit über hinreichend Kapital verfügt, um die Verpflichtung zu erfüllen. Ihre Bildung wird mit dem
Realisationsprinzip oder dem
Imparitätsprinzip begründet. Kurz gesagt sind Rückstellungen zukünftige
Aufwendungen, die mit großer Wahrscheinlichkeit eintreten, deren Höhe und Zahlungszeitpunkt aber ungenau sind.
Mehr unter Wikipedia.org...