Eine Abstimmung dient der Stellungnahme bzw. dem gemeinsamen Entscheid einer Versammlung oder Personengruppe über Vorschläge oder Anträge einzelner Teilnehmer oder Gruppen. Sie dient somit zur gemeinsamen Willensbildung bzw. ist Ausdruck des gemeinsamen Willens.Als Synonym zur 'Abstimmung' wird oft der Ausdruck Mehrheitsabstimmung verwendet.Abstimmungen folgen oft vorher festgelegten Regeln, die gegebenenfalls als
Antrag zur Geschäftsordnung eingebracht werden müssen und über die ebenfalls abgestimmt werden kann. Die Abgabe der Stimmen kann meist auf "Ja", "Nein" oder "
Enthaltung" lauten. Der Beschluss kommt zustande, wenn eine Mindestanzahl an Ja-Stimmen vorliegt, die so genannte
Mehrheit. Die Abstimmungsmehrheit kann sein:Die absolute Stimmenmehrheit = mehr als die Hälfte der abgegebenen Stimmen.Die qualifizierte Mehrheit = z. B. 2/3, 3/4, 4/5 der abgegebenen Stimmen.Die relative Mehrheit = von mehr als 2 Ansichten, die mit den meisten Stimmen.
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