Abrundungssatzung siehe Ergänzungssatzung
Abrundungssatzung siehe Ergänzungssatzung:Die Abrundungssatzung dient der flächenmäßigen Abrundung bei der Grenzziehung zwischen Innen- und Außenbereich i.S.d. §§34 und 35 BauGB. Dabei werden in der Regel im Außenbereich liegende bebaute Teile eines Ortes in den mit Baurecht ausgestatteten Innenbereich einbezogen. Die Abrundungssatzung ist eine besondere Form der siehe Abgrenzungssatzung.